UN 3557 Lithium metal batteries
Am 01.01.2025 ist eine neue ADR-Norm in Kraft getreten, die die Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Lithium-Metall-Batterien als Antrieb festlegt. Unsere Gefahrgutetiketten mit dem Aufdruck UN 3557 entsprechen den aktuellen Vorgaben. Sie eignen sich für alle Versandstücke, die Fahrzeuge mit Lithium-Metall-Batterien enthalten. » Häufig gestellte Fragen zur UN-Nummer 3557
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// A.N. product long name link mask important ?> dangerous goods labels, Vehicles powered by lithium-metal batteries, 9-UN3557, paper, white-black, 100 x 120 mm, 1,000 labelsItem number: UN9-3557-100PP- material:
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- permanent
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- 1,57 inch / 40 mm
- piece(s):
- 1,000 labels on 1 roll/s
€22.99 1.000 Labels (€22.99 per 1.000 Labels) As low as €8.99
UN 3557 Lithium-Metall-Batterien - häufige Fragen
Was regelt das ADR 2025 zur UN 3557 bei Fahrzeugen mit Lithium-Metall-Batterien?
Das ADR 2025 ergänzt die Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter um die neue UN-Nummer 3557. Sie gilt für Fahrzeuge, die vollständig oder teilweise mit Lithium-Metall-Batterien betrieben werden. Dazu zählen zum Beispiel Spezialfahrzeuge, Notstromfahrzeuge oder Maschinen, die mit Lithium-Primärzellen arbeiten. Entscheidend ist, dass die Batterie fest im Fahrzeug eingebaut ist und für den Antrieb oder betriebsnotwendige Funktionen wie Kühlung, Steuerung oder Energieversorgung genutzt wird.
Ab wann ist die Kennzeichnung mit einem Gefahrgutetikett UN3557 verpflichtend?
Die verpflichtende Kennzeichnung für Fahrzeuge mit Lithium-Metall-Batterien als Antrieb ist zum 1. Juli 2025 in Kraft getreten. Seit diesem Tag dürfen solche Fahrzeuge nur noch unter Einhaltung der neuen ADR-Vorgaben transportiert werden. Dazu zählt die verpflichtende Kennzeichnung mit den Gefahrgutetiketten UN3557.