UN 3556 Lithium-Ion Batteries
Die UN-Nummer 3556 gilt für Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Batterien. Sie wurde mit dem ADR 2025 eingeführt und hilft dabei, solche Fahrzeuge beim Transport richtig einzuordnen. Für den Versand müssen spezielle Gefahrgutetiketten verwendet werden. Unsere UN 3556 Aufkleber entsprechen den aktuellen Vorgaben und eignen sich für alle Versandstücke, die Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Batterien enthalten. » Häufig gestellte Fragen zur UN-Nummer 3556
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// A.N. product photo link mask important ?>Item number: UN9-3556-100PPdangerous goods labels, paper, 100 x 120 mm// A.N. product long name link mask important ?> dangerous goods labels, vehicles with built-in lithium-ion batteries, 9-UN3556, paper, white-black, 100 x 120 mm, 1,000 labels
- material:
- paper
- label adhesive:
- permanent
- core diameter:
- 1,57 inch / 40 mm
- piece(s):
- 1,000 labels on 1 roll/s
€22.99 1.000 Labels (€22.99 per 1.000 Labels) As low as €8.99
UN 3556 Lithium-Ionen-Batterien - die häufigsten Fragen
Was regelt das ADR 2025 für die UN Nummer 3556 in Bezug auf Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Batterien?
Das ADR 2025 erweitert die bestehenden Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter um die neue UN Nummer 3556. Diese Nummer gilt für Fahrzeuge, die vollständig oder teilweise mit Lithium-Ionen-Batterien betrieben werden. Dazu zählen unter anderem E-Bikes, Elektroautos, Hybridfahrzeuge, E-Scooter, Industriefahrzeuge und mobile Maschinen. Entscheidend ist, dass die Batterie fest im Fahrzeug eingebaut ist und für den Antrieb oder andere Betriebsfunktionen verwendet wird.
Ab wann ist die Kennzeichnung mit einem Gefahrgutzettel UN 3556 verpflichtend?
Die verpflichtende Kennzeichnung für Lithium Ionen Fahrzeuge nach UN3556 ist zum 1. Juli 2025 in Kraft getreten. Seit diesem Tag dürfen solche Fahrzeuge nur noch unter Einhaltung der neuen ADR-Vorgaben transportiert werden. Dazu zählt die verpflichtende Kennzeichnung mit dem Gefahrgutzettel UN 3556.
Welche Anforderungen gelten laut ADR 2025 für die Kennzeichnung von Fahrzeugen mit UN 3556?
Fahrzeuge, die unter die UN Nummer 3556 fallen, müssen während des Transports mit einem Gefahrzettel UN 3556 gekennzeichnet werden. Dieser weist auf die Einstufung in die Gefahrgutklasse 9 hin, die für verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände gilt. Speziell für Lithium-Ionen-Batterien wird in diesem Zusammenhang der Begriff Gefahrzettel Klasse 9a verwendet. Beim Transport muss das Etikett gut sichtbar am Fahrzeug oder Versandstück angebracht werden.